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Themen-Blog 2: Die neue Gestaltungssatzung

"Durch die Unterschutzstellung der Altstadt von Celle als geschütztes Stadtdenkmal besteht die Verpflichtung, dem Schutz und der Pflege des Bestandes hohe Priorität einzuräumen. Damit ist die Bewahrung und bauliche Pflege des Stadtbildes der Altstadt von Celle ein städtebauliches, denkmalpflegerisches, kulturelles und gesellschaftliches Anliegen von besonderem Rang und steht im öffentlichen Interesse. Die in 1978 beschlossene Satzung von 1978 ist nicht mehr zeitgemäß", so argumentiert die Verwaltung und legt dem Rat einen Entwurf für eine neue Gestaltungssatzung für den Bereich der historischen Altstadt vor.


Die Freien Demokraten haben in ihren Aussagen zu den Kommunalwahlen 2011 und 1016 gefordert,

  • die über 30 Jahre alte Gestaltungssatzung für die Innenstadt zeitgemäß zu überarbeiten, weil es in vielen Lebensbereichen grosse Veränderungen gegeben hat.
Es war also an der Zeit, diese alte Gestaltungssatzung den Veränderungen im Bereich der Lebenswirklichkeit anzupassen, alte und heute überflüssige Inhalte zu entfernen und neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Nach Vorlage des Entwurfes der neuen Gestaltungssatzung werden wir prüfen, ob wir der vorliegenden Fassung unsere Zustimmung erteilen können oder aber, ob wir Änderungswünsche formulieren um die Gestaltungsfreiheit der Eigentümer, Gastwirte und der Händler nicht zu sehr einzuengen.

Hierzu möchten wir Ihre Anregungen in die Beurteilung des Entwurfes mit einbeziehen. Gleich unter diesen Zeilen haben wir den Entwurf der Satzung für Sie zum Download bereitgestellt.

Sie können Ihre Anmerkungen oder Vorschläge in dem folgenden Blog hinterlassen oder aber uns auch gerne eine Email übersenden unter der Adresse srf@fdp-celle.de .

Hören, was ist. Machen, was geht.
Wir freuen uns auf Ihre Stellungnahmen.

Wir waren fleißig und haben viel erreicht.

Die Anpassung der Gestaltungssatzung der Stadt Celle hatten die Liberalen in ihr Kommunalwahlprogramm aufgenommen und erstrebten damit „eine zeitgemäße und zügige Überarbeitung der über 30 Jahre alten Gestaltungssatzung für die Innenstadt, da es in vielen Lebensbereichen in den letzten Jahren große Veränderungen gegeben hat“.

Der im Frühjahr vorgelegte Verwaltungsentwurf überzeugte die Freien Demokraten jedoch nicht.

„Er zeugte zwar von Einfühlungsvermögen in die alte Stadtstruktur, unterschätzte aber die Realitäten. Zudem hätte er den Händlern in der Innenstadt das Leben erschwert und sie unnötig mit Kosten belegt“, so der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen, der ergänzte „wir hatten den Eindruck von Überreglementierung. Dass selbst den Kindern die Freude an Luftballons genommen werden sollte, hätte weitere negative Folgen für den Einkauf in der Altstadt zur Folge gehabt“, ergänzte das Ortsratsmitglied Jörg Köntopp (OR Blumlage/Altstadt), der darauf hinwies, dass „selbst das Verteilen unschuldiger Luftballons hätte reglementiert werden sollen.“

„Wir waren fleißig und haben viel erreicht. Selbst die Anbringung von Klimaanlagen sieht die neue Satzung jetzt vor“ meint der FDP Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen.

3 Comments

  1. Rico Brase sagt:

    Also, ich habe mir den Gestaltungsentwurf (https://fdp-celle.de/wp-content/uploads/2018/03/GestaltungsS_Entwurf.pdf) mal durchgelesen, nachdem die FDP Celle heute Verbesserungsvorschläge (https://fdp-celle.de/fdp-regeln-fuer-luftballons-wer-will-denn-sowas/) veröffentlicht hat.

    Alleine schon die Anforderungen an Werbemaßnahmen – die ganzen anderen Änderungen am Gestaltungsentwurf mal außen vorgelassen . sind für „zeitgemäße Unternehmen“ nicht hinnehmbar und die Einwände der FDP Celle definitiv gerechtfertigt.

    Ein Restaurant mag vielleicht täglich mit einer handbeschriebenen Holztafel Werbung machen können.
    Für andere Geschäfte, die sich u.A. auch an CI (coporate identity) Vorschriften halten müssen, gehen diese Regelungen dagegen viel zu weit.

    Die Wahrung des Images einer Altstadt ist eine Sache, die gefühlte Verbannung sämtlicher Dinge, die es nicht bereits seit 200 Jahren gibt, eine andere.
    Man muss einen Weg finden, „moderne“ oder „neumodische“ Dinge (wie zu Beispiel Kundenstopper aus Plastik mit gedruckten (Darstellungs-)Inhalten) vernünftig in die Altstadt zu integrieren, anstatt diese Dinge komplett auszuschließen.
    Die Celler Altstadt ist kein Freilichtmuseum, welches das Stadtbild von vor 200 Jahren repräsentieren soll, sondern ein in der Gegenwart (sehr) aktiv genutzer Teil der Stadt!

    Wenn der aktuelle Kurs beibehalten wird, sehe ich schwarz für die Celler Innenstadt – das „Aussterben der Geschäfte“ (und der damit, zumindest teilweise, verbundene Geldmangel der Stadt) würde weitergehen.

  2. Peter Stein sagt:

    Guten Tag,
    mit Interesse habe ich neulich an der Veranstaltung der Stadt Celle zum Thema „Gestaltungssatzung der Stadt Celle“ teilgenommen. Mir hat die Art und Weise, wie die Verwaltung ihren Entwurf dort präsentiert hat, durchaus gefallen. Gar nicht gefallen haben mir die vielfältigen Vorgaben, denen sich die Menschen in der Altstadt nach Ansicht der Verwaltung unterordnen müssen. Das gipfelt dann damit, dass es Anbietern untersagt werden soll, Luftballons mit ihrem eigenen Aufdruck zu versehen. Dieser Aufdruck ist es aber, der die Anbieter motiviert, diese Luftballons zu verteilen und nur dann können sie die dafür erforderlichen Ausgaben als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Also bitte, sorgen Sie dafür, dass zumindest diese beabsichtigte Regelung gestrichen wird. Am Liebsten auch noch weitere!

  3. Dr. Thomas Schröpfer sagt:

    Das Thema Werbung in der Innenstadt sollte nicht überreglementiert, sondern im Sinne einer lernenden Verwaltung von Fall zu Fall entschieden werden – auch dann mit der Möglichkeit, Werbeflächen wieder zurück zu nehmen, wenn es dem Stadtbild „schadet“.

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