Europaweit bedeutsame Gebiete werden über die FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) der Europäischen Union geschützt. Als FFH-Gebiete werden solche Gebiete ausgewiesen, in denen ökologisch bedeutsame Lebensraumtypen (z.B. Auenwälder) sowie Tier- und Pflanzenarten vorkommen.