Bestandsaufnahme der städtischen Wälder
16. September 2019Behörden handeln, Bürger und Betriebe sind verzweifelt
18. September 2019Über 40 Jahre alt ist der Celler Flächennutzungsplan. Die Welt hat sich seit den frühen 70er-Jahren dramatisch verändert. Da wird es Zeit, die veränderten Rahmenbedingungen zur Kenntnis zu nehmen und sie in die Planungsgrundlage einzuarbeiten.
Obwohl Anlass bezogen gelegentlich geändert, begleitet der Flächennutzungsplan (F-Plan) der Stadt seit 1978 mit allen damaligen Planungsgrundlagen die Celler Stadtverwaltung und den Rat mit dem Selbstverständnis der frühen 70er-Jahre. Offenbar ist niemandem so richtig bewusst geworden, dass die Welt sich in diesen mehr als 40 Jahren dramatisch verändert hat und dass dies als Planungsgrundlage von erheblicher Bedeutung ist. Die Freien Demokraten wollen jetzt einen neuen F-Plan aufgestellt sehen und haben dies im Rat beantragt.
Hierzu der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen:
„Dieser Flächennutzungsplan hat 5 Oberbürgermeister, 4 Bundeskanzler und die Wiedervereinigung erlebt und den NATO-Doppelbeschluss sowie die Währungskrise überstanden. Heute berücksichtigt er ganz wesentliche Veränderungen in der Gesellschaft nicht.
Es ist an der Zeit, dass die Stadtentwicklung im Hinblick auf die seit 1978 erfolgten Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und nach Beschlussfassung des neuen Regionalen Raumordnungsprogramm, angepasst wird. Zudem müssen sich die deutlich werdenden bzw. prognostizierten klimatischen Veränderungen mit ihren möglichen Folgen für die Stadtgesellschaft dringend auch auf künftige Planungs- und Nutzungsmöglichkeiten auswirken.
Dies alles muss sich auch in einem neuen F-Plan wiederfinden, der hoffentlich zu seinem 50. Geburtstag wirksam wird, denn es ist ein langwieriges Verfahren. Nach dem Baugesetzbuch sind Bürger sowie Verbände möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, sich zur Planung zu äußern und Änderungsvorschläge einzureichen. Konkurrierende Interessen sind abzuwägen, bevor er genehmigt werden kann. Das braucht viel Zeit!“
Hinweis:
„Die Geltungsdauer eines Flächennutzungsplans ist gesetzlich nicht geregelt. Sie muss sich an den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde orientieren. Da das Aufstellungsverfahren für einen Flächennutzungsplan in der Regel bereits mehrere Jahre in Anspruch nimmt und die öffentliche Hand auch für Planungssicherheit zu sorgen hat, ist eine Geltungsdauer von 10 bis 15 Jahren anzustreben“, so das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.