Die Bundespartei gibt folgende Hinweise zur digitalen Parteiarbeit

Die aktuelle Ausnahmesituation durch die Verbreitung des „Coronavirus“ stellt uns alle vor besonders große Herausforderungen. Mit dieser Seite möchten wir Ihnen einige Hinweise und Tipps für die Fortsetzung der Parteiarbeit vor Ort zukommen lassen. Außerdem habe wir ein „FAQ“ mit häufig gestellten satzungs- und parteienrechtlichen Fragen sowie entsprechenden Antworten erstellt.

Bitte beachten Sie, dass auf Grund der aktuellen Lage sämtliche Dienste etwa für Video-Konferenzen oder für digitales Arbeiten im „Home Office“ besonders beansprucht werden, was zu technischen Einschränkungen führen kann. Ebenfalls ist zu bedenken, dass ausreichende Kapazitäten in den digitalen Netzen vor Ort und beim individuellen Internet-Anschluss bereitstehen müssen. Insbesondere einfache „Messenger“-Dienste und Plattformen zum Datenaustausch laufen jedoch nach wie vor zuverlässig. Deshalb wollen wir den Modernisierungsprozess für die digitale Parteiarbeit insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenlage weiter vorantreiben und die Möglichkeiten der digitalen Zusammenarbeit ausbauen.

Wichtiger Hinweis:  Die nachfolgend genannten Plattformen sollen ausschließlich für die inhaltlich-organisatorische Arbeit genutzt werden. Personenbezogene oder gar sensible Daten – wie z.B. Mitglieder- und Interessentendaten – dürfen hierüber nicht geteilt bzw. verbreitet werden.

 Direkter Austausch zwischen Vorständen, Ortsgruppen, etc. Teilen und Bearbeiten von Dokumenten

Merkblatt:  Praktische Hinweise für Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Videokonferenz  (pdf)

Parteiarbeit vor dem Hintergrund des „Coronavirus“ – Fragen und Antworten (Stand: 16. Dezember 2020)

Die praktischen Probleme, vor der die Corona-Pandemie die politischen Parteien stellt, hat der Debatte um die Reform des Parteienrechts neue Dynamik verliehen: Seit 6. November 2020 sind nun erste gesetzliche Änderungen[1] in Kraft, die unter anderem virtuelle Parteitage und Mitgliederversammlungen erlauben – jedoch nur zur inhaltlichen Beschlussfassung. Dies ist aber wohl nur ein Zwischenschritt; denn die Forderung nach „echten“ virtuellen Parteitagen, auf denen auch Vorstände und Delegierte gewählt werden können, steht bereits im Raum.

Mit diesen „Fragen und Antworten“ informieren wir Sie darüber, welche Möglichkeiten zur Gestaltung der Parteiarbeit Sie gegenwärtig haben: 

1. Können Präsenzversammlungen angesichts der erneuten Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie überhaupt noch durchgeführt werden? 

2. Was sind die Konsequenzen, wenn der/die in der Satzung jährlich vorgeschriebene Parteitag/Mitgliederversammlung wegen der Corona-Beschränkungen nicht mehr im Jahr 2020 stattfindet? 

3. Was passiert, wenn anstehende Vorstands-/Delegiertenwahlen nicht rechtzeitig erfolgen? 

4. Es wurde bereits zu einer Präsenzversammlung eingeladen. Welche Änderungen sind möglich? 

5. Gibt es die Möglichkeit einer „virtuellen“ Mitgliederversammlung? 

6. Wie können Vorstands- und Delegiertenwahlen ggf. auch ohne Präsenzversammlung durchgeführt werden? 

7. Können auch Kandidatinnen und Kandidaten für öffentliche Wahlen auf die beschriebene Weise gewählt werden? 

8. Ist statt einer Mitgliederversammlung eine Abstimmung der Mitglieder im Umlaufverfahren möglich?

 9. Kann die Vorstandssitzung auch per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden? 

10. Können auch Arbeitskreise und Fachausschüsse auf diese Weise tagen?

[1] § 5 Abs. 4 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (COVMG) und § 52 Abs. 4 Bundeswahlgesetz – den Text der Vorschriften finden Sie hier.


Zum Anhören:

„Wie gelingt Parteiarbeit in Corona-Zeiten? Neue Möglichkeiten nach Änderungen im Parteien- und Wahlrecht“ (Aufzeichnung der Veranstaltung Wir@FDP vom 18. November 2020 mit Dr. Thomas Hahn)

Einführung:

Fragen und Antworten: