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FDP: Mehr Landschaftsschutz erreicht

Dr. Harten Voss, Jutta Krumbach, Charles M. Severs, Steffen Lenzen

In der letzten Sitzung des Kreistages vor der Sommerpause wurde mit den Stimmen der Mehrheitsgruppe beschlossen, das FFH-Gebiet Aller in ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen. „Dabei erklärt sich von selbst, dass die punktuellen Bereiche, die einen höheren Schutzgrad erfordern, auch als Naturschutzgebiete innerhalb des Landschaftsschutzgebietes auszuweisen sind“, erläutert Dr. Harten Voss, Mitglied im Ausschuss für Umwelt und ländlicher Raum des Kreistages, den FDP-Antrag. Bereits bestehende Naturschutzgebiete sollen dabei ihren Status behalten. 

 „Das Naturschutzgebiet zielt auf den Schutz einer wenig vom Menschen überprägten Landschaft ab, das Landschaftsschutzgebiet hingegen soll kultivierte, vom Menschen genutzte Natur schützen. In Naturschutzgebieten wird daher versucht, menschliche Einflüsse möglichst einzuschränken, in Landschaftsschutzgebieten hingegen ist die grundsätzliche Zugänglichkeit ein wesentliches Merkmal.“ Lautet die Definition des Bundesamtes für Naturschutz zu Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

„Gerade unsere Region ist geprägt durch menschliche Faktoren. Abholzung, Landwirtschaft, Be- und Entwässerung, Deichbau, Schifffahrt und Flößerei, Fischfang und Nutzung der Wasserkraft haben das Erscheinungsbild der Landschaft geprägt und die Landschaft geschaffen, die jetzt geschützt werden soll. Insofern kann kein Zweifel daran bestehen, dass wir es hier mit einer von Menschen geformten und genutzte Landschaft zu tun haben. Um eine Landschaft zu schützen, ist die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet die geeignete Schutzform,“ erläutert Jutta Krumbach, Fraktionsvorsitzende der FDP im Kreistag Celle, den Standpunkt der Freien Demokraten.

Die Interessen des ländlichen Bereiches werden in den stringenten Naturschutzgebieten nicht berücksichtigt, ist ein weiterer großer Kritikpunkt der Liberalen. „Die Bevölkerung des ländlichen Raumes ist es von klein auf gewohnt, mit und in der Natur zu leben. Sie ist es gewohnt, Wälder und Feldmark zu betreten, Blau- oder Kronsbeeren zu pflücken, Pilze zu suchen, zu angeln. Die Kinder spielen im Wald, lernen Tiere und Pflanzen kennen. Das gehört zur traditionellen Lebensweise der Bevölkerung im ländlichen Bereich einfach dazu. Es kann nicht angehen, dass der ländliche Bereich einerseits wie selbstverständlich den wachsenden urbanen Zentren als Lieferant für Nahrungsmittel, Energie, Rohstoffe und Arbeitsplätze dienen muss, andererseits aber durch eine wenig ausgebaute Infrastruktur kaum Entwicklungschancen hat, zumal auch der Tourismus durch eine mögliche Ausweisung als NSG beeinträchtigt wird.“ stellt Voss für die FDP klar heraus. Jutta Krumbach stellt darüber hinaus fest, dass all diese Anliegen nicht wie von der Opposition bemängelt, eine Bevorteilung von „Großgrundbesitzern“ sind, sondern wirklich den Menschen in der Region dienen sollen! Unterstützend führt Steffen Lenzen aus, „Ich habe in der ganzen vorher geführten Diskussion und Beratung zu diesem Thema in unserer Partei nicht einmal den Eindruck gehabt, dass diese Entscheidung zu Gunsten von „Großgrundbesitzern“ bzw. unter dem wirtschaftlichen Aspekt getroffen worden ist.“

Das Einlenken der Verwaltung begrüßt die Kreistagsfraktion der Liberalen ausdrücklich. “Wir sind sehr froh, dass gerade in einem so wichtigen Thema Personalkosten bei der Verwaltung keine Rolle spielen. Hier kann zum Wohle der Bevölkerung ein naturverträgliches Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden“, betont Charles Sievers und erläutert weiter: „Uns war es wichtig, dass der Bevölkerung nicht ein Maßregelkatalog mit massiven Einschränkungen vorgelegt wird und durch ein NSG alle Freizeitaktivitäten erst einmal verboten werden. Auch in einem LSG wird die FDP-Fraktion ganz klar besonders schützenswerte Bereiche als Naturschutzgebiete ausweisen.“

„Wir bezweifeln, dass sich Naturschutzbiete besser entwickeln als Landschaftsschutzgebiete. Wir haben Zweifel, dass der Zustand der FFH- Gebiete, die vom Kreis gemanagt werden, wesentlich besser ist, als der Zustand der FFH-Gebiete, die bislang von Land- oder Forstwirten betreut werden. Es gibt Beispiele dafür, dass die Erhaltungsziele für die Lebensraumtypen in FFH-Gebieten in einem LSG erreicht werden können. So wird in der Vorlage zu „Heiden und Magerrasen in der Südheide“ bescheinigt, dass die charakteristischen Arten für die jeweiligen Lebensraumtypen durchgehend in stabilen Populationen vorkommen. Die untere Naturschutzbehörde sollte sich für so viel Sachkenntnis und Einsatz bei den Bewirtschaftern, Eigentümern oder Pächtern bedanken, der dazu geführt hat, dass dieser gute Zustand des Landschaftsschutzgebietes erreicht und gehalten wurde,“ führt Dr. Harten Voss aus.

Diese Grundsätze müssen nach Ansicht der Freien Demokraten für alle weiteren Ausweisungen von FFH-Gebieten im Landkreis Celle gelten. „Dafür werden wir uns auch bei allen weiteren Ausweisungen von FFH-Gebieten einsetzen“, so Jutta Krumbach.

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