Die FDP und ihre Ziele
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Ja zum Nahversorger – Nein zum Großmarkt

 

In der Debatte um den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 der Stadt Celle „Einzelhandel und Wohnen 77er Straße/Wehlstraße“ erklärte Harald Range für die Fraktion der Freien Demokraten:

Am Ende der Debatte werden wir alle hier im Rat Mut aufbringen müssen, Mut zur Entscheidung, Mut zur Veränderung, Mut zur Zukunft unserer Altstadt, ja, wenn ich auf die Bürgerinitiative für einen Vollsortimenter im Bereich Blumlage denke, Mut zum inneren Frieden in unserer Stadt.

Es geht nicht darum, Recht zu behalten, Recht zu haben, es allen Recht zu machen. Heute, im Jahr 2017, geht es darum, abzuwägen zwischen den vielfältigen Interessen und Interessenten an dem Gelände Ecke Wehlstraße und 77er Straße.

Dort sehen wir ein innerstädtisches Filetstück, wie es ein zweites wohl nur noch am Nordwall gibt.

Wir sehen seine Nähe zur einzigartigen Altstadt; unserem Kronjuwel, das uns in Celle und unseren Besuchern von nah und fern Lebensqualität, Attraktivität, Arbeitsplätze und Wohlstand garantiert.

Wir verstehen die Bürgerinnen und Bürger der Blumlage und des Südens der Kernstadt. Sie kämpfen zu Recht seit Jahren um einen ortsnahen Vollversorger im Lebensmittelbereich.

Wir bemühen uns um stadtnahen Wohnraum, der Grundlage einer lebendigen Stadt ist.

Was wollen wir auf dem Gelände sehen? Für die Antwort lohnt sich ein Blick zurück, ein Blick in das Jahr 1995. Damals hat der Rat auf der Grundlage eines Gesamtkonzept des britischen Militärgelände den Bebauungsplan 113 b beschlossen.

Den vielfältigen Aufgaben Celles als Oberzentrum in der Südheide zu entsprechen, war es folgerichtig, dass der Bebauungsplan Nr. 113 für das heute in Rede stehende Gebiet Wohnen und an der 77er Straße Läden von nicht mehr als 500 Quadratmeter Fläche vorsah. Wörtlich hieß es auf Seite 14 der Begründung nachzulesen: „Shopping-Center oder ähnliche Einrichtungen widersprechen den Zielen des Bebauungsplans und werden deshalb ausgeschlossen.

Was ist im Lauf der Zeit daraus geworden?


Kommunalwahl 2016

Kein Shopping-Center

Es soll ein Lebensmittelcenter von rund 3800 Quadratmeter entstehen. Das sind rund 3000 Quadratmeter Verkaufsfläche mehr als ein klassischer Lebensmittelvollversorger benötigt, um die Nahversorgung wirtschaftlich sicherzustellen. Daneben sollen rund 400 Quadratmeter für bis zu 20 sogenannte Randsortimente, sprich zum Beispiel Wäsche, Optik, Elektro, Computer vorgesehen werden können. Man kann sich vorstellen, was entstehen wird: In vergleichbaren Zentren -zum Beispiel in Lachendorf mit seinen rund 2900 Quadratmetern Fläche – gibt es im Lebensmittelbereich Zeitschriften und Buchangebote, Spielzeug, Haushaltswaren, Bürobedarf und Drogerieartikel in einem Ausmaß, die kleinen Fachgeschäften der Altstadt ebenbürtig sind. Die Lebensmittelabteilungen bieten auf der vorhandenen großen Fläche Lebensmittel, Fleisch und Wein und Spirituosen in einer Vielfalt an, die den Gang in die glücklicherweise noch vorhandenen Fachgeschäfte der Altstadt oder gar auf den beliebten Wochenmarkt entbehrlich werden lassen können – zumal es auf dem Gelände des Centers reichlich Parkplätze kostenlos geben soll.

Über dem Center soll es Büros und Praxen geben. Sie werden die noch vorhandenen Angebote in den oberen Etagen der denkmalgeschützten Altstadthäuser an Attraktivität übertreffen. Weitere Leerstände dort sind dann wohl vorprogrammiert.

Und, ach ja, zwei Etagen Wohnungen mit Schallschutzfenstern zur Straße sollen auch erlaubt sein.


Das alles geht so nicht. Denken wir neu!

Die FDP-Fraktion spricht sich – wie bereits im Juni 2012 – gegen den Bebauungsplan Nr. 22 und für ein neues Planungskonzept aus, das die Lebensfähigkeit der Altstadt nicht beeinträchtigt und im nahen Umfeld des Ortsteils Blumlage/Altstadt Wohnen und eine Lebensmittelvollversorgung ermöglicht.

Die FDP-Fraktion wird deshalb den ersten beiden Spiegelstrichen des Beschlussvorschlags zustimmen.

Was den dritten Spiegelstrich angeht, wollen wir uns nicht auf eine neue Hängepartie einlassen, die Folge eines neuen planerischen Wettbewerbs wäre. Unter weitgehender Anpassung an den ursprünglichen Vorschlag schlagen wir vor zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Basis der veränderten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen zügig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Fläche vor allem für Wohnungsbau, gegebenenfalls ergänzt um Büro- und Dienstleistungsnutzungen vermarktet werden kann.

 

Der Rat beschloss wie folgt:

  • Der Aufstellungsbeschluss vom 18.10.2012 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 22 „Einzelhandel und Wohnen 77er Straße/Wehlstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (§ 2 BauGB, § 58 NKomVG) wird auf Grund einer veränderten Bewertung der Versorgungssituation in der Altstadt und veränderten städtebaulichen Zielsetzungen für das Gelände 77er Str./Wehlstr. aufgehoben.
  • Der Beschluss vom 14.10.2015, BV/0315/15 zum Verkauf der Flächen an die Cramer Verwaltungs GmbH wird ebenfalls aufgehoben.
  • Die Verwaltung wird aufgefordert, auf Basis der veränderten Rahmenbedingungen und Zielsetzungen zügig die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Fläche vor allem für Wohnungsbau, gegebenenfalls ergänzt um Büro- und Dienstleistungsnutzungen vermarktet werden kann.

 

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