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Mietwertgutachten 2019 – FDP will Einsicht in die Rohdaten

Kreistagsabgeordnete sind auch als Kontrollorgane für die Verwaltung durch die Bevölkerung gewählt. „In dieser Verantwortung sind wir der Meinung, dass ein besonderes Augenmerk auch für unsere sozial schwache Bevölkerung einzunehmen ist. Sie sind die schwächsten Glieder unseres Landkreises. Wir dürfen sie nicht alleine im Regen stehen lassen“, so Steffen Lenzen, sozialpolitischer Sprecher der FDP-Kreistagsfraktion. „Daher fordern wir, dass die Rohdaten dieses Gutachtens uns und allen anderen Kreistagsabgeordneten zur Beurteilung dieses sehr strittigen Gutachtensin schriftlicher Form zu eben dieser Beurteilung vorgelegt werden müssen.“ 

„Schon bei der Erstellung des Gutachtens fehlt nach unserem Dafürhalten die erforderliche Sorgfalt,“ führt Lenzen, auch Mitglied der FDP im Sozialausschuss des Landkreises Celle, weiter aus. „Für die Erstellung des Mietwertgutachtens des Landkreises Celle wird gemäß SGB XII eine Befragung von mindestens 10% der betroffenen Vermieter gefordert. Diese 10%-Quote wurde von dem Gutachter nicht erreicht. Es wurden lediglich 7,5% der Betroffenen für die Daten des Gutachtens herangezogen. Einzelne Wohnungsgenossenschaften wurden nach unseren Informationen auch gar nicht in die geführte Befragung einbezogen. Das ist ein Ding der Unmöglichkeit, wenn man hier vernünftige Arbeit liefern will.“

„Für uns ist es schon sehr irritierend, dass in dem Gutachten praktisch generell in allen Kommunen des Landkreises Celle die Mieten sinken und augenscheinlich lediglich die Gemeinde Lachendorf eine Erhöhung des Mietspielgels verzeichnet,“ ergänzt Jutta Krumbach, Fraktionsvorsitzende der FDP im Kreistag Celle. „Diese erhobenen Zahlen sind für die FDP-Kreistagsfraktion überhaupt nicht nachvollziehbar und müssen daher dringend eingesehen werden. Für uns ist ebenso wichtig, dass wir nach der Einsicht auch über strittige Fragen diskutieren können. Daher ist unsere weitere Forderung, dass von der Landkreisverwaltung eine Erläuterungstermin zur Klärung der aufgetretenen Fragen nach den Einsichtnahmen angeboten wird.“

„Das alles muss zeitnah passieren. Die Betroffenen in unserem Landkreis sind sehr verunsichert. Das ist für uns ein unhaltbarer Zustand,“ resümiert Lenzen und erläutert weiter: „Es sind in der Zwischenzeit bereits einzelne Gerichtsverfahren von Beziehern unterstützender Leistungen der Kosten für Unterkunft (KdU) geführt und von Gerichten positiv beschieden worden. Auch hier haben wir Aufsichtspflicht, denn diese Entwicklung bedeutet für den Landkreis Celle und die Verwaltung einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand und vermutlich auch steigende Kosten.“ 

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