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Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und der Vergnügungssteuer i.d. Klostergemeinde Wienhausen

Die FDP hat gemeinsam mit der SPD, Bündnis90/DieGrünen und Unabhängigen im Gemeinderat der Klostergemeinde Wienhausen im Februar 2024 beschlossen, dass die Verwaltung eine Aufhebungssatzung für die geltende Straßenausbaubeitragssat- zung erstellen und dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen soll. Der Beschluss die- ser Aufhebungssatzung ist nun der letzte Schritt zur endgültigen Abschaffung der Stra- ßenausbaubeiträge in Wienhausen.

„Die Grundstückseigentümer sind dann zukünftig nicht mehr dem unkalkulier- baren finanziellen Risiko der Zahlung enorm hoher Beiträge im vierstelligen bis fünfstelligen Bereich ausgesetzt“, begründet FDP-Ratsherr Guido Grafe diese Initiative.

Durch die bereits beschlossene Refinanzierung der dann zukünftig wegfallenden Stra- ßenausbaubeiträge können Investitionen in die Straßeninfrastruktur kontinuierlich er- folgen.
„Der Beschluss der Aufhebungssatzung ist insofern auch ein logischer und zwingender Schritt, da die Anhebung der Hebesätze der Grundsteuern A und B bereits beschlossen und ausgeführt wurde“, ergänzt Grafe.

Außerdem hat die FDP gemeinsam mit SPD, Bündnis90/DieGrünen und Unabhängi- gen im Oktober 2023 beschlossen, dass die Verwaltung eine neue Vergnügungssteu- ersatzung erstellen und dem Gemeinderat der Klostergemeinde Wienhausen zum Be- schluss vorlegen soll.

„Damit sollen ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen, wie zum Beispiel Schützenfeste, in Zukunft von der Vergnügungssteuer befreit werden, um das Engagement vieler Einwohnerinnen und Einwohner zu würdigen“, begründet FDP-Ratsherr Guido Grafe diesen Schritt.

Trotzdem soll der regulierende Charakter einer Vergnügungssteuersatzung erhalten bleiben, z. B. im Hinblick auf eher zwielichtige Vergnügungen, wie z. B. in Bordellen oder Casinos. Damit soll auch erreicht werden, dass die damit oft verbundene Begleit- kriminalität aus der Gemeinde herausgehalten wird.

„Die Erhebung der Vergnügungssteuer ist in der Vergangenheit durch den damit verbundenen Verwaltungsaufwand auch stets defizitär erfolgt, d. h., dass durch die Erhebung mehr Ausgaben erzeugt als Einnahmen generiert wurden“, erklärt Grafe. Das hat die Verwaltung eindeutig dargelegt. Durch die de facto Abschaffung der Vergnügungssteuer entfällt also zukünftig dieser negative Effekt.

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