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Kaliberg Wathlingen: FDP-Kreistagsfraktion hakt nach

Was hat die Kalihalde in Wathlingen mit dem BREXIT gemeinsam? Es scheint ebenfalls eine nicht enden wollende Geschichte zu sein. Jetzt haken die Freien Demokraten im Kreistag mit einem ganzen Fragenkatalog nach. Deren Fraktionsvorsitzende Jutta Krumbach schrieb dem Landrat Klaus Wiswe:

In unmittelbarer Nähe bzw. evtl. in einzelnen Bereichen sogar oberhalb des Grundwasser-Absenktrichters befindet sich die Kalihalde. Die Bodenschicht zwischen dem Grundwasser und der Kalihalde ist der einzige Puffer, der vor einer Durchsalzung schützt. Verliert der Boden infolge einer Durchsalzung seine Pufferfunktion zum Schutz des Grundwassers, wird eine schädliche Bodenveränderung (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. c, Abs. 3 BBodSchG) hervorgerufen (Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 22.5.2019). Bei neuen Genehmigungen zur Kalihalde selbst und auch dem aktuellen Genehmigungsverfahren ist daher nach den technischen Regeln des Länderausschusses Bergbau mindestens ein Abstand von einem Meter vorzusehen (Landesregierung NDS, Drucksache 18/763). 

Der im vorgesehenen Einvernehmen dargestellte bestehende Abstand zwischen Kalihalde und Grundwasser liegt deutlich unter dieser Vorgabe. Daher ist der Prüfung einer evtl. Beeinträchtigung durch die Absenkung der funktionierenden Puffer-/Schutzfunktion des Bodens ein besonderes Augenmerk zu geben. Das Zerstören der Pufferfunktion kann unter Umständen auch strafrechtliche Folgen nach § 324 Abs. 1 StGB für den Betreiber und/oder den Amtsträger haben. Hierbei ist es unerheblich, ob das Gewässer vorher bereits nachteilig verändert war (Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 22.5.2019). 

Nach unserem Unterlagenstudium befindet sich hierzu keine Aussage in den vom LBEG vorgelegten Unterlagen.

Unsere Fragestellungen für den Ausschuss für Umwelt und ländlichen Raum:

  1. Welche Bodenart ist unterhalb des Haldenkörpers vorhanden und in welchen Höhen steht und/oder schwankt das Grundwasser unterhalb der Halde?
  2. Welche Schutzfunktion und Filtereigenschaft übernimmt oder hat der Boden unterhalb der Kalihalde für das Grundwasser?
  3. Welche Untersuchungen hat es bezüglich der Puffer-/Schutzfunktion der Bodenschicht zwischen Kalihalde und Grundwasser gegeben?
  4. Welche Untersuchungen hat es bezüglich der Auswirkungen einer temporären Grundwasserabsenkung für die Puffer-/Schutzfunktion der Bodenschicht zwischen Kalihalde und Grundwasser gegeben (kurzfristig und mittelfristig)?
  5. Wie erhöht sich der Salzeintrag aus dem Kaliberg in das Grundwasser durch eine Grundwasserabsenkung:
    a) während der Dauer der Absenkung
    b) nach Beendigung der Absenkung?
  6. Kann eine negative Folge durch die Grundwasserabsenkung auf die Puffer-/Schutzfunktion der Bodenschicht zwischen Kalihalde und Grundwasser ausgeschlossen werden?
  7. Aus welcher Fließrichtung wird der Absenktrichter nach Beendigung der Maßnahme wieder gefüllt?
  8. Welche Fließrichtung hat das Grundwasser im unmittelbaren Bereich des Regenwasserrückhaltebeckens?
  9. Wird sich die Fließrichtung durch den Bau des Regenwasserrückhaltebeckens verändern?
  10. Welche Auswirkungen hätte eine solche Veränderung auf die Puffer-/Schutzfunktion der Bodenschicht zwischen Kalihalde und Grundwasser?
  11. Das Einvernehmen soll für 6 Pumpensümpfe erteilt werden, tatsächlich sind aber 47 im Einsatz. Was bedeutet dies für die Wirksamkeit der Einvernehmenserteilung?
  12. Wurden die bisher rechtswidrig genehmigten Entnahmemengen eingehalten?
  13. Die Unterlagen gehen davon aus, dass das FFH Gebiet Brand nicht betroffen ist. Wieso kann ausgeschlossen werden, dass die dortigen Grundwasserstände nicht in den Absenkungstrichter einfließen?
  14. Falls sie einfließen, wurden die Auswirkungen auf das FFH Gebiet Brand untersucht, da gerade das „Trockenfallen“ dieses Gebietes ein großes Problem für den Schutzzweck darstellt?

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