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Anja Schulz MdB: Die Landesregierung ist am Zug

„Die Landesregierung muss eine dem Bundeszuschuss entsprechende Verfahrensauslastung am OLG Celle gewährleisten“ 

„Als lokale Bundestagsabgeordnete unterstütze ich den geplanten Neubau des Hochsicherheitsgebäudes am OLG Celle nachdrücklich. Es stärkt den Justizstandort und entlastet die Celler Innenstadt. Eine angemessene Beteiligung des Bundes an den Kosten ist legitim – schließlich geht es um den Staatsschutz. Denn seit Jahren ist hier eine Zunahme an Fällen zu beobachten, die zugleich immer aufwändiger werden.

Jedoch dürfte hinlänglich bekannt sein, dass der Bund nur dann Mittel freigeben darf, wenn es dem Bundesinteresse in besonderer Weise dienlich ist. Entsprechend ist die Freigabe an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Im vorliegenden Fall muss gewährleistet sein, dass der Standort hinreichend mit Verfahren ausgelastet ist. Aus diesem Grund sollen im geplanten Gebäude am OLG Celle künftig auch Staatsschutzverfahren anderer Bundesländer durchgeführt werden. Der unlängst zwischen Thüringen und Niedersachsen geschlossene Staatsvertrag ist ein wichtiger erster Schritt. Werden allerdings die Verfahren der Vergangenheit aus Thüringen zu Grunde gelegt, und die Auslastung aus niedersächsischen Verfahren von gerade einmal 12 % berücksichtigt, wird schnell deutlich, dass dies bei weitem nicht ausreichend ist. Wir brauchen eine stärkere länderübergreifende Konzentration der Zuständigkeiten. Daher ist es schlichtweg falsch zu behaupten, der Bund hätte von der Forderung eines zusätzlichen Abkommens mit Sachsen-Anhalt abgesehen. Vielmehr obliegt es der Landesregierung, für eine dem Bundeszuschuss entsprechende Verfahrensauslastung am OLG Celle zu sorgen. Das ist eine simple Kalkulation. Die Kosten und der Nutzen müssen rechtlich für den Bund in einem angemessenen Verhältnis stehen. Da trotz eines Staatsvertrages mit Thüringen nicht ansatzweise eine volle Auslastung zu erwarten ist, ist dies schlicht nicht erfüllt. Der Bundesrechnungshof würde sofort intervenieren. 

Eine Auslastung zu gewährleisten, liegt allein in der Verantwortung der Landesregierung. Erledigt sie ihre Hausaufgaben, erhält das Oberlandesgericht ein Hochsicherheitsgebäude und die Stadt Celle die dringend benötigte Entlastung.“

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