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Straßenausbau: Wir glauben an unsere Idee!

Joachim Falkenhagen - Jutta Krumbach - Jörg Bode

Zu zweifelnden Stimmen an der Machbarkeit der Idee eines Förderprogramms zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzungen nehmen jetzt führende Vertreter der Freien Demokraten Stellung

Joachim Falkenhagen, stellv. FDP-Kreisvorsitzender:
Gerade in Zeiten, in denen ein Wahlkampf bevorsteht, werden kluge Überlegungen zur Beseitigung eines Missstandes von den politischen Mitbewerbern gerne infrage gestellt oder abqualifiziert. Manchmal bewusst, manchmal auch in Unkenntnis der Idee und der Zusammenhänge.

Wir Freie Demokraten beteiligen uns nicht an diesem Spiel. Wir freuen uns dagegen über jede sachliche Kritik, die unseren Vorschlag zur Entlastung der Bürger verbessert. Unsere Mitglieder haben nach einem Lösungsweg für ein Problem gesucht, das aus unserer Sicht unhaltbar geworden ist und so nicht mehr länger hingenommen werden kann.

Jutta Krumbach, Vorsitzende der FDP-Fraktion im Kreistag:
Landauf, landab sind Grundeigentümer von der Zahlung von Straßenausbaubeiträgen befreit oder eben nicht. Während die Nachbargemeinde die oft sehr hohen Beiträge einfordert, sind die Bewohner in der einen Kilometer entfernten Nachbargemeinde davon befreit.

Sogar innerhalb der Städte und Gemeinden muss derjenige, der an einer Gemeindestraße wohnt zahlen, derjenige, dessen Haus an einer Kreis-, Landes- oder Bundesstraße wohnt, zahlt nicht, weil er insoweit bereits Steuern abgeführt hat. Das hat er in den Städten und Gemeinden aber auch bereits getan.

Zusätzlich darf die Gemeinde, deren Haushalt verschuldet ist, die Straßenausbaubeitragssatzung nicht abschaffen. Wenn sie es trotzdem tut, muss sie damit rechnen, dass die Kommunalaufsicht oder das Verwaltungsgericht diese Entscheidung wieder kassiert. Das ist alles bereits vorgekommen.

Jörg Bode, FDP-Landtagsabgeordneter:
Wir meinen, dass es so nicht weitergehen darf und haben nach einer Lösung gesucht. Sie besteht darin, dass die Überschüsse aus der ohnehin an den Landkreis zu zahlenden Kreisumlage (als Pflichtabgabe) für die Erstattung der nicht mehr erhobenen Beiträge der Bürger verwendet werden. Diese Überschüsse belaufen sich für die Jahre von 2013 bis einschließlich 2019 auf insgesamt ca. 63,8 Mio. Euro! *

Die Sorge der Gemeindevertreter, dass ihre Handlungsmöglichkeiten durch ein solches Förderprogramm eingeschränkt wird ist unbegründet, weil nach unseren Überlegungen folgende Eckpunkte zu berücksichtigen sind:

  • die Aufgabenwahrnehmung der Städte und Gemeinden verändert sich nicht, sie planen, organisieren und finanzieren weiterhin in eigener Verantwortung ihre Maßnahmen zu Lasten ihres eigenen Haushaltes,
  • der Förderumfang orientiert sich ausschließlich an der Höhe der von den beitragspflichtigen Bürgern aufzubringenden Anteile,
  • es wird bezahlt aus den Überschüssen, die der Landkreis regelmäßig aus den bereits von den Bürgern gezahlten Kreisumlagebeiträgen erwirtschaftet hat,
  • die Verwaltungsaufgaben des Landkreises erstrecken sich lediglich auf die Erarbeitung der Regeln und der Eckpunkte des Programms und auf die Zuordnung der Beitragsanteile der Bürger an die Städte und Gemeinden,
  • das Förderprogramm soll sich beschränken auf die Zeit bis zur Abschaffung der Strabs auf Landesebene,
  • keine Kommune darf zu Lasten anderer Städte und Gemeinden einen Vorteil erlangen.

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