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Celle: Offener Brief an Strabs-Gegner

Joachim Falkenhagen

In einem Offenen Brief an die Anti-Strabs-Initiative-Celle nimmt der FDP Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen Stellung zu dem Vorwurf, die Fraktionen des Rates würden nur „Augenwischerei“ betreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Wilfried Nöhring,
die Fraktionen des Celler Rates haben sich mit diesem Thema intensiv befasst und sich nach Abwägung aller Umstände aus guten Gründen nicht dazu entscheiden können, eine Entscheidung in Ihrem Sinne zu treffen.

Wir sind der Überzeugung, dass der Oberbürgermeister anderenfalls dann in der Pflicht gewesen wäre, Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen und die Kommunalaufsicht einzuschalten, weil die Situation des städtischen Haushaltes weitere freiwillige Leistungen nicht zulässt. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der zwischen der Stadt und dem Land Niedersachsen geschlossenen Zielvereinbarung vom 26.09.2019. In ihr verpflichtet sich die Stadt, die freiwilligen Leistungen mittelfristig zu senken, keinesfalls aber über den bisherigen Zuschussbedarf hinaus auszuweiten.

Im Gegenzug hat sich das Land Niedersachsen in dieser Zielvereinbarung verpflichtet, der Stadt für das Jahr 2018 eine Bedarfszuweisung in Höhe von 5 Mio. Euro wegen einer außergewöhnlichen Lage des Haushaltes zu zahlen. Diese Vereinbarung hat auch Wirkung für die Folgejahre. So hat die Stadt für das Haushaltsjahr 2019 eine Beihilfe in Höhe von 8 Mio. Euro erhalten. Eine Ausweitung der freiwilligen Leistungen könnte das Ende dieser Bedarfszuweisungen zu Gunsten des Haushaltes unserer Stadt bedeuten. Dies musste in Verantwortung gegenüber der gesamten Stadt verhindert werden.

Hieran ändert auch nichts der Erlass des Nds. Ministers des Inneren vom 13.04.2021, der lediglich Ermessensentscheidungen „bis zu einer abschliessende rechtlichen Bewertung durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht“ unverbindlich in den Raum stellt. Das Gericht hatte mit Beschluss vom 22.07.2020, Az: 10 ME 129/20, die Entscheidung der Kommunalaufsicht der Region Hannover gestützt, bei einer ihrer Auf­sicht unterliegenden Kommune die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung zu beanstan­den. 

In dieser haushaltsrechtlichen Situation wäre es unehrlich gewesen, die Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Celle abzuschaffen, wobei ich anmerken möchte, dass die Fraktionen des Arbeitskreises „Straßenausbaubeitragssatzung“ sich durchgängig zu dem Ziel der Abschaffung der Satzung bekannt, sich aber angesichts der immer noch ungeklärten Rechtslage dazu nicht entscheiden konnten.

Der Vorschlag des Arbeitskreises der Fraktionen des Celler Rates besteht

  • in der Selbstverpflichtung, bis einschließlich des Haushaltes 2023 keine weiteren Maßnahmen in den Haushalt einzustellen, die beitragspflichtig wären,
  • darin, die Abrechnung der Maßnahme „Fritzenwiese“ einheitlich vorzunehmen, was bedeutet, dass sie frühestens nach Fertigstellung der Maßnahme im Sommer des Jahres 2024 begonnen werden kann
  • in dem Appell an die Landesregierung, die Beiträge der Bürger zu übernehmen und aus Steuermitteln zu finanzieren.

Wir gehen davon aus, dass eine neue andere Landesregierung unserem Appell folgt und den Kostenanteil übernimmt, der heute die beitragspflichtigen Bürger stark belastet.

Für die Übergangszeit haben wir Freie Demokraten ein Modell entwickelt, das mit einem Förderprogramm des Landkreises allen Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, ihre Straßenausbaubeitragssatzungen abzuschaffen, weil im Ergebnis durch den Umweg über die Kreisumlage freiwillige Leistungen zu Pflichtleistungen werden. Hierfür wird sich unsere Kreistagsfraktion mit dem beigefügten Antrag an den Kreistag einsetzen.

Dieses Modell wäre rechtssicher, während alle anderen Wege unsicher und damit „Augenwischerei“ wären.
Wir arbeiten weiter daran, die Straßenausbaubeitragssatzungen abzuschaffen.

Mit freundlichen Grüßen – Joachim Falkenhagen

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