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Strassenausbaubeiträge

2020: Wir sind jetzt schon 4 ½ Fraktionen

2023: Schafft der Rat die Strabs jetzt einstimmig ab?

Zu den sich häufenden Pressemitteilungen zum Thema „Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung“, erinnert die Fraktion der Freien Demokraten an ihre Positionierung im Mai 2020.


Andreas Mercier „Jetzt sind wir schon 4 ½ Fraktionen, die die Straßenausbaubeitragssatzung abschaffen wollen. Nach der FDP, den Unabhängigen, den Grünen und der WG will auch die CDU diese Beiträge abschaffen, jedenfalls ein bißchen. Oder vielleicht doch ganz. Letzteres entnehme ich dem Fingerzeig des Ratsherren Ceyp (CDU), der besonders darauf hinweist, dass eine gänzliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge geprüft werden soll. Das ist gut und das haben wir Freien Demokraten bereits auf den Weg gebracht.

Verkehr hält sich nicht an Planungsvorgaben

Mercier, der Mitglied im Ausschuss für Straßenbau und Verkehr ist, ergänzte „Hier stellen sich ganz deutlich Fragen nach der sozialen Verträglichkeit, des Verursacherprinzips und der Gerechtigkeit. Der Verkehr hält sich nämlich nicht an Planungsvorgaben sondern sucht sich seine Wege selbst, auch über Gemeindestraßen. Es ist bedauerlich, dass die Fraktionen von CDU und SPD im Landtag den Antrag der Freien Demokraten abgelehnt haben, diese Kosten vom Landeshaushalt tragen zu lassen.“

Akzeptanz ist vollkommen dahin

Sein Fraktionskollege Joachim Falkenhagen weist darauf hin dass „die gesellschaftliche Akzeptanz für gesonderte Beiträge der Anlieger für Straßen, die von allen genutzt werden, verlorengegangen ist“ und stellt fest, dass es mittlerweile „Glückssache oder Pech ist, ob Grundstückseigentümer zu Beiträgen herangezogen werden oder nicht. Das hängt  schlicht von der Frage ab, ob man im richtigen oder im falschen Ort wohnt. Wenn dann auch noch Grundstücke, die an Kreis- oder Landesstraßen in Trägerschaft anderer Körperschaften liegen beitragsfrei gestellt sind, ist die Verwirrung total und die Akzeptanz vollkommen dahin. Meine Hoffnung ist, dass SPD und CDU die Beiträge doch noch vor der nächsten Landtagswahl landesweit im Gesetz streichen“. 

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